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Spielberechtigung Spielberechtigt ist jedes Mitglied, das seinen Jahresbeitrag (Jahresstichtag 28.02.) entrichtet hat. Hiervon ausgenommen sind Mitglieder, die sich als passiv gemeldet haben. Für Passivmitglieder gelten die gleichen Regeln wie für Gastspieler. Spielt ein Passivmitglied öfter als berechtigt (5 x pro Saison), so wird der volle Jahresbeitrag eines aktiven Mitgliedes fällig.
Spielzeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 22:00 Uhr Wochenende oder an Feiertagen von 9:00 bis 22:00 Uhr
Spieldauer Die Spieldauer beträgt für Einzel- und Doppelspiele jeweils 60 Minuten (inklusive Platzpflege).
Platzreservierung Hierbei ist unbedingt auf eventuelle Verbands- oder andere Mannschaftsspiele zu achten. Informationen hierüber sind entweder dem Infokasten am M-Platz, dem Steckkasten oder den Aushängen im Clubhaus zu entnehmen. Die Platzreservierung erfolgt durch das Einstecken zweier Steckzylinder im Platzbelegungssystem. Anspruch auf die reservierte Stunde besteht nur, wenn die komplette Stunde mit Zylindern abgedeckt wurde. Sollte nur ein Zylinder eingesteckt sein, hat jedes andere aktive Mitglied das Recht, seinen Steckzylinder dazuzutun um Zeit und Platz zu nutzen.
Für die Platzreservierung per Steckzylinder stehen Montag bis Freitag die Plätze 1 und 2 zur Verfügung. Platz 3 und Platz M können durch mündliche Reservierung bei den jeweiligen Nutzern, zur jeweils nächsten vollen Stunde, vorgenommen werden.
Mündliche Reservierungen gelten nur, wenn das jeweilige Mitglied sich auf der Tennisanlage befindet.
Nach Spielende hat jeder Spieler sofort seinen Zylinder aus der Reservierung zu ziehen und neben seinem Namen zu parken. Es besteht auch die Möglichkeit durch Stecken neu zu reservieren. Vergessene, noch in der Reservierung steckende Zylinder werden immer am Samstag entfernt und stehen für die kommende Woche nicht zur Verfügung! Es sei denn, sie werden nach Entrichtung einer Spende ( 1 € für unsere Jugend) vorzeitig zurückgekauft. (Ansprechpartner ist der Vorstand ).
Reservierungen für die kommende Woche sind ab Sonntagmorgen möglich. Am Wochenende und an Feiertagen können sämtliche Plätze mündlich, jeweils im stündlichen Wechsel, reserviert werden.
Platzsperrungen Über Platzsperrungen verfügt der Vorstand oder eine von ihm beauftragte Person. Müssen Plätze witterungsbedingt oder aus sonstigen Gründen gesperrt werden, so kann diese Sperre nur vom Vorstand oder einer beauftragten Person wieder aufgehoben werden. Bei Ignoranz der Platzsperren wird das jeweilige Mitglied bei auftretenden Schäden für die Kosten der Reparaturen regresspflichtig gemacht!
Verbandsspiele Verbandsspiele dürfen nur auf den Plätzen 1 bis 3 durchgeführt werden. Hierfür sind die Plätze mindestens eine halbe Stunde vor Spielbeginn von den nicht beteiligten Mitgliedern freizugeben. Aussnahme bei Ansetzung von 2 Mannschaften. Platz M steht zur Nutzung im stündlichen Wechsel für die Mitglieder weiter zur Verfügung.
Forderungsspiele Hierfür stehen nur die Plätze 1 und M zur Verfügung. Für Platz 3 ist es nur dann möglich, wenn er nicht vom Trainer belegt ist. Die Forderungsspiele sind rechtzeitig im Stecksystem mit den jeweiligen Steckzylindern der Spieler zu reservieren. Die Forderungsspiele sind eindeutig und rechtzeitig ins Forderungsbuch und die Platzreservierung auf dem Reservierungsblatt einzutragen. Bei der Reservierung ist unbedingt darauf zu achten, dass nicht zwei Forderungsspiele zeitgleich durchgeführt werden.
Gastspieler & Passivmitglieder Gastspieler und Passivmitglieder können Montag bis Freitag, in der Zeit von 8:00 bis 16:00, in Verbindung mit mindestens einem aktiven Mitglied die Plätze benutzen. Am Wochenende oder an Feiertagen nur nach Platzkapazität.
Mitglieder haben hierbei in jedem Falle Vorrang.
Vor Spielbeginn haben Gast und Mitglied unbedingt das im Clubhaus ausliegende Gastspieler-Anmeldeformular komplett auszufüllen. Ohne diese Anmeldung darf nicht mit einem Gast gespielt werden!
Die Gastspielgebühr beträgt 8,- € am Tag pro Person.
Schlussbestimmungen Verstöße gegen die Spielordnung gelten als grobe Unsportlichkeit und können mit einer befristeten Platzsperre geahndet werden! Mehrfache Verstöße gelten als vereinsschädigendes Verhalten und können zu einem Ausschlussverfahren führen! Diese Spielordnung gilt ab dem Datum des Aushangs und ersetzt ältere Ausgaben. Sonderregelungen und Änderungen sind durch den Vorstand möglich und werden rechtzeitig schriftlich bekanntgegeben.
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